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   VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19   

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VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19 (https://dejure.org/2020,5086)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06.02.2020 - 6 K 4494/19 (https://dejure.org/2020,5086)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 6 K 4494/19 (https://dejure.org/2020,5086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer ist im Baugenehmigungsverfahren antragsbefugt, die WEG oder der einzelne Wohnungseigentümer? - §§ 10 Abs. 6 WEG; 34 BauGB; 42 VwGO

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 6 WoEigG, § 34 Abs 1 BauGB
    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unzuständigkeit und Besorgnis der Befangenheit von Amtsträgern - Nachbarschutz des Eigentümers eines Kulturdenkmals gegen Pflegeheim im historischen Altstadtbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbaranträge (u.a. von Wohnungseigentümergemeinschaften) gegen Pflegeheim im engen Altstadtbereich; Besorgnis der Befangenheit von Amtsträgern der Baubehörde; Einfügen bei diffuser Umgebung/Gemengelage; Fortwirkung früherer Nutzung (Realschule); ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann eine WEG öffentlich-rechtliche Nachbarrechte geltend machen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (44)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem

    Auszug aus VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19
    Die Typisierung der Nutzungsart, wie sie in der BauNVO zur Abgrenzung der Baugebiete vorgenommen wird, kann, wenngleich nicht ausschließlich wie im Falle der Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB, zur Bestimmung des Rahmens mit herangezogen werden, in den sich das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügen muss (BVerwG, Urt. v. 27.02.1992 - 4 C 50.89 -, Rn. 18, juris).

    Der der Baugenehmigung zugrundeliegende Nutzungsumfang und die bei realistischer Prognose vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen (zur Maßgeblichkeit vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1992, a.a.O., Rn. 20) tragen voraussichtlich keine bodenrechtlich beachtlichen, ein Planungsbedürfnis auslösenden Spannungen in das Gebiet hinein.

    Angesichts seiner voraussichtlich grundsätzlichen Zulässigkeit der Art nach geht das Vorhaben mit einem zu Gunsten der Beigeladenen erhöhten Gewicht in die Interessenabwägung ein (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 27.02.1992, a.a.O., Rn. 17).

    Demgegenüber muss bei realistischer Prognose bzw. nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, dass nicht täglich die maximale Besucherzahl und schon gar nicht jeder Besucher mit einem eigenen Kraftwagen das Vorhaben aufsuchen wird (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27.02.1992, a.a.O., Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2019 - 3 S 2343/19

    Kinderbetreuungseinrichtung in einem (faktischen) reinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19
    Eine - wie von den Antragstellern mit Blick auf die Anzahl der Pflegeplätze vorgenommene und mit negativem Ergebnis erfolgte - "Bedarfsprüfung" ist dem Bauplanungsrecht generell fremd (vgl. im Rahmen des § 34 Abs. 2 BauGB: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.2019 - 3 S 2343/19 -, Rn. 14).

    Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot ist erst anzunehmen, wenn die Beeinträchtigungen und Störungen aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse das vorgenannte Maß handgreiflich und unzumutbar überschreiten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.2019 - 3 S 2343/19 -, Rn. 16 ff., juris).

    Anders als etwa im Fall einer Sackgasse mit fehlender Wendemöglichkeit (dort einen Rücksichtnahmeverstoß erwägend: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.2019 - 3 S 2343/19 -, Rn. 18, juris) findet ein Rangieren hier jedoch nur unter geringer Streckenbeanspruchung und folglich in einem nur kurzen Zeitraum statt, wie er sich nicht wesentlich von Anlieferungssituationen in sonstigen engen Altstadtbereichen unterscheiden dürfte.

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19
    Es gefährdet ein im allgemeinen Wohngebiet regelhaft zulässiges Vorhaben (§ 4 Abs. 2 BauNVO) den Gebietscharakter und ist gebietsunverträglich, wenn es - bezogen auf den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - auf Grund seiner typischen Nutzungsweise, insbesondere nach seinem räumlichen Umfang und der Größe seines betrieblichen Einzugsbereichs, der Art und Weise der Betriebsvorgänge, dem vorhabenbedingten An- und Abfahrtsverkehr sowie der zeitlichen Dauer dieser Auswirkungen und ihrer Verteilung auf die Tages- und Nachtzeiten, störend wirkt (BVerwG, Beschl. v. 28.02.2008 - 4 B 60.07 -, Rnrn. 6 und 11/12, juris [gebietsunverträgliches Dialysezentrum mit 33 Behandlungsplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet]; Urt. v. 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, Rn. 17, juris [gebietsunverträglicher Zustellungsstützpunkt der Deutschen Post AG im allgemeinen Wohngebiet]).

    Bei dem Kriterium der Gebietsverträglichkeit geht es um die Vermeidung als atypisch angesehener Nutzungen (BVerwG, Beschl. v. 28.02.2008, a.a.O., Rnr. 6).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19
    Jedenfalls wenn ein Vorhaben in der Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals dessen Denkmalwürdigkeit möglicherweise erheblich beeinträchtigt, muss der Eigentümer des Kulturdenkmals gemäß § 42 Abs. 2 VwGO befugt sein, die denkmalrechtliche Genehmigung des Vorhabens anzufechten (BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 4 C 3.08 -, Rn. 15, juris).

    Der nachbarliche Drittschutz zugunsten des Denkmaleigentümers führt nicht zu einer Veränderung der Grundlagen und Maßstäbe für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vorhaben in der Umgebung des Denkmals; er erlaubt nur, dass der Eigentümer des Denkmals als Nachbar bestimmte Verletzungen objektiven Rechts geltend machen darf (BVerwG, Urt. v. 21.04.2009, a.a.O., Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

    Auszug aus VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19
    In subjektiver Hinsicht ist für die Beurteilung der Frage, ob das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals erheblich beeinträchtigt wird, das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters entscheidend, wobei dieser Maßstab kein statischer, sondern ein dynamischer ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, Rn. 32-34, juris).

    Das Erscheinungsbild von Gesamtanlagen wird nicht durch § 15 Abs. 3 DSchG, sondern ausschließlich durch § 19 DSchG geschützt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011, a.a.O., Rn. 45).

  • VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09

    Kein Schutz anderer baulicher Anlagen als das geplante Bauvorhaben vor

    Auszug aus VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19
    Ob eine Beeinträchtigung eines denkmalrechtlich geschützten Objekts vorliegt, beurteilt sich nach Landesrecht (BVerwG, Beschl. v. 14.06.2012 - 4 B 22.12 -, Rn. 2, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 22.12.2009 - 4 K 2089/09 -, Rn. 4, juris).

    Wie schon bislang der Baukörper der früheren Schule hält auch der neu geplante westliche Anbau des Vorhabens zu den mittelalterlichen Gebäuden, bedingt durch die dazwischenliegenden öffentlichen Straßen (... und ...), einen Abstand von 11 m bis 15 m. Das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg, dessen Sachverstand ein hoher Stellenwert zukommt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, Rn. 24, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 22.12.2009, a.a.O.), hat bereits in seiner Stellungnahme vom 19.09.2016 ausgeführt, dass grundsätzlich neue Baukörper u.a. südwestlich möglich sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19

    Befangenheit von Amtsträgern - Sportanlage in der Nähe von Wohnbebauung

    Auszug aus VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19
    Voraussetzung für einen erfolgreichen Nachbarrechtsstreit ist vielmehr stets eine Verletzung materieller Abwehrrechte des Nachbarn durch die Baugenehmigung, wie sie erteilt worden ist (vgl. für § 48 Abs. 2 LBO: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.12.1998 - 5 S 1548/98 -, Rn. 6, juris; vgl. für § 21 LVwVfG: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, Rn. 39, juris).

    Als rücksichtslos kann ein Mangel an notwendigen Stellplätze (nur) dann gerügt werden, wenn dieser Mangel und der durch ihn bewirkte parkende Verkehr und Parksuchverkehr den Nachbarn in der Wohnnutzung seines Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt, insbesondere durch Lärm- und Abgaseinwirkungen oder etwa eine zeitlich wesentliche Verhinderung des Zugangs (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.11.2016 - 5 S 2291/15 -, Rn. 51, juris; Beschl. v. 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, Rn. 102 ff., juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2019 - 3 S 1930/19

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Aussetzungsantrag bei sofort vollziehbarem

    Auszug aus VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19
    Die demgegenüber eingetretene aufschiebende Wirkung ihrer Rechtsbehelfe gegen den Bauvorbescheid vom 29.09.2017 stand der Erteilung der Baugenehmigung nicht entgegen, da diese keine "Vollziehung" des Bauvorbescheids ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.09.2019 - 3 S 1930/19 -, Rn. 11 - 20, juris).

    Soweit der dort ebenfalls Klagegenstand bildende Bauvorbescheid vom 29.09.2017 noch nicht bestandskräftig geworden ist, sind auch die bereits in ihm geregelten Fragen auf den Nachbarrechtsbehelf gegen die nachfolgende Baugenehmigung hin uneingeschränkt zu überprüfen (BVerwG, Urt. v. 17.03.1989 - 4 C 14.85 -, Rn. 15, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.09.2019 - 3 S 1930/19 -, Rn. 20, juris; Urt. v. 09.12.1993 - 5 S 2340/93 -, Rn. 18, juris).

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19
    Es können sich deshalb auch solche Vorhaben hinsichtlich in Rede stehender Beurteilungsmaßstäbe einfügen, die über den vorhandenen Rahmen unwesentlich hinausgehen (BVerwG, Urt. v. 08.12.2016 - 4 C 7.15 -, Rn. 22, juris).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19
    Innerhalb welcher zeitlichen Grenzen Gelegenheit besteht, an die früheren Verhältnisse wieder anzuknüpfen, richtet sich nach der Verkehrsauffassung (BVerwG, Urt. v. 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, Rn. 22, juris; Beschl. v. 02.10.2007 - 4 B 39.07 -, Rn. 2, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.2017 - 5 S 1389/16 -, Rn. 10, juris).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 3 S 1933/17

    Anforderungen an die Einwendung im Sinne von BauO BW 2010 § 55 Abs 2 S 2

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem

  • BVerwG, 02.10.2007 - 4 B 39.07

    Nachwirkende Prägung einer aufgegebenen Nutzung

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets"

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1790/17

    Bauplanungsrechtliche Abgrenzung einer Gaststätte zu einer Vergnügungsstätte;

  • BVerwG, 02.07.1991 - 4 B 1.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Sportanlagen im unbeplanten Innenbereich

  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Begriff des Doppelhauses bzw. der

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 5 S 1389/16

    Zur Frage der prägenden Wirkung einer beseitigten baulichen Anlage für die

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 B 22.12

    Abweichen von Feststellungen und Schlussfolgerungen sachverständiger Stellen; zum

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2005 - 1 S 2953/04

    Wirksamkeit einer Gesamtanlagenschutzsatzung; fehlendes Rechtsschutzinteresse für

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2016 - 3 S 2660/15

    Streitwert in vorläufigen Rechtsschutzverfahren; hier: baurechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2014 - 5 S 804/14

    Streitwert bei Baunachbarklage im "Normalfall" 10.000 EUR

  • VG München, 05.02.2018 - M 8 K 17.1285

    Erfolglose Nachbarklage gegen Notfallunterkünfte für Asylbewerber

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2016 - 5 S 2220/15

    Gewerbliche Zurverfügungstellung von Appartements und Wohnungen auch als Ferien-

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2017 - 5 S 2602/15

    Wohnungseigentümer als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baunachbarrechts;

  • BVerwG, 10.04.2019 - 9 A 24.18

    Ausbau der A 46 in Wuppertal: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 3 S 1274/12

    Abstandsflächenrelevanz eines vor Untergeschossräumen angelegten Lichthofs

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 10 S 2510/93

    Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags eines Drittbetroffenen ohne vorgängiges

  • BVerwG, 08.06.2009 - 4 BN 9.09

    Darlegung des Verkennens des § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO )

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1998 - 5 S 1548/98

    Zuständigkeitsverlagerung auf die nächsthöhere Baurechtsbehörde bei

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1994 - 8 S 2380/94

    Unanwendbarkeit des VwGO § 80 Abs 6 im baurechtlichen Nachbarstreit

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1993 - 5 S 2340/93

    Vereinbarkeit der Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach VwGO § 84 mit MRK Art

  • VG Freiburg, 12.12.2023 - 2 K 3207/23

    Öffentliches Baurecht: Einstweiliger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die

    Dieser Verfahrensmangel schlägt gegenwärtig auch durch, weil die Antragstellerin voraussichtlich auch in ihren materiellen Rechten in Gestalt ihrer kommunalen Planungshoheit aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. §§ 36, 35 BauGB (vgl. hierzu unten, II.2.b)) sowie ihren Verfahrensrechten nach § 54 Abs. 4 Satz 6 und 7 LBO 2019 (vgl. hierzu oben, II.2.a)aa)(2)) verletzt ist (vgl. zu diesen Voraussetzungen im Falle eines Nachbarrechtsbehelfs VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 - juris Rn. 39; VG Freiburg, Beschluss vom 06.02.2020 - 6 K 4494/19 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20

    Zu der bauordnungsrechtlichen Frage, wann "ein Vorhaben der Gemeinde selbst"

    Voraussetzung für einen erfolgreichen Nachbarrechtsstreit ist vielmehr grundsätzlich eine Verletzung materieller Abwehrrechte des Nachbarn durch die Baugenehmigung, wie sie erteilt worden ist (Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314; VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 21.12.1998 - 5 S 1548/98 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 06.02.2020 - 6 K 4494/19 - juris; vgl. auch zu § 21 LVwVfG Senatsbeschl. v. 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, Rn. 39 f. juris).
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